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schnuffelinchen
Anmeldungsdatum: 28.12.2005
Beiträge: 14065
Wohnort: Berlin
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| Verfasst am: Fr, 30.12.2005, 21:14 Titel: Vielleicht kann mir ja jemand helfen |
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Hallo @all,
vielleicht ist hier ja jemand unter uns der sich mit Erbschaftsdingen auskennt.
Ich würde sehr gerne mal wissen, wielange habe ich Zeit meinen Pflichtanteil einzuklagen??
Durch gewisse Umstände bin ich gezwungen mir darüber den Kopf zu machen und gleich einen Anwalt einschalten wird eventuell teuer. Darum meine Hoffnung das mir hier vielleicht jemand Auskunft erteilen kann.
Recht herzlichen Dank schon mal und |
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tulpe47
Anmeldungsdatum: 11.12.2005
Beiträge: 3779
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| Verfasst am: Fr, 30.12.2005, 21:25 Titel: |
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Hallo Schnuffelinchen,
sieh mal auf der Seite nach.
http://forum.jurathek.de/archive/index.php/f-39.html
Da habe ich folgenden Satz gefunden.
Der Pflichtteilsanspruch selbst endet drei Jahre nach dem Erbfall und der Kenntnis von der Verfügung die den Pflichtteilsberechtigten in seinem Erbe beschränkt (§ 2332 BGB).
Hoffe es hilft Dir.
LG Doris |
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schnuffelinchen
Anmeldungsdatum: 28.12.2005
Beiträge: 14065
Wohnort: Berlin
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| Verfasst am: Fr, 30.12.2005, 22:11 Titel: |
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Hallo Doris,
ich danke Dir, also kann ich es vergessen. Der Fall liegt jetzt 5 1/2 Jahre her, wenn ich gewußt hätte das mein Stiefvater das Geld nur so zum Fenster rausschmeißt hätte ich es damals gleich einfordern sollen.
Jedenfalls recht herzlichen Dank für Deine Antwort. |
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