adrema
Anmeldungsdatum: 12.12.2005
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| Verfasst am: So, 29.06.2008, 2:17 Titel: Eltern haften für Kinder, auch im Internet |
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Hallo zusammen,
nach einem neuen, zwar noch nicht rechtskräftigen Urteil des LG München I
(Az. 7 O 16402/07) haften Eltern auch neben ihren Kindern, wenn [...diese mittels des bereitgestellten elterlichen Internetzugangs urheberrechtlich geschützte Werke Dritter widerrechtlich und schuldhaft öffentlich zugänglich machen...]
Die Einzelheiten und Details bitte hier nachlesen. |
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