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pussycat
Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 1341
Wohnort: Mittelhessen
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| Verfasst am: Do, 19.04.2007, 21:59 Titel: Arcor und Flatrate |
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Mein Vermieter hat bei Arcor einen 2-Jahresvertrag über Flatrate sowohl fürs Inland als auch weltweit abgeschlossen.
Da seine Frau von den Philippinen stammt und eine riesengroße Verwandschaft in der ganzen Welt hat, wird natürlich auch entsprechend viel telefoniert.
Nun fordert in Arcor auf, entweder seine Auslandsgespräche zu reduzieren oder einer Vertragsänderung zuzustimmen!!!
Das darf doch nicht wahr sein, für was macht denn jemand eine Flatrate?
Aber wehe, der Kunde will eine Vertragsänderung zu seinen Gunsten,
da stellen die sich garantiert 100 %ig quer. |
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beedy
Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 1668
Wohnort: Berlin
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| Verfasst am: Fr, 20.04.2007, 0:06 Titel: |
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Würde ich nicht im Geringsten drauf eingehen!
Arcor hat eine Flatrate angeboten, also hat Arcor auch den Vertrag zu erfüllen.
Sollte sich da Arcor strick gegen weigern, dann hat dein Vermieter Sonderkündigungsrecht und er kann den Vertrag vorzeitig auflösen.
Aber Arcor kann nicht verlangen, einen teureren Tarif abzuschliessen, nur weil die Kosten zu hoch werden.
Sachen gibts... :roll:
Gruß!
beedy |
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LadyKanea
Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 4444
Wohnort: Niederrhein
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| Verfasst am: Fr, 20.04.2007, 6:02 Titel: |
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Huhu Pussycat,
also ich hab sowas gestern im Radio gehört ging da wohl um Vodafone und Handyflatrate.Das jemand es ausgenutzt haben soll.. und Vodafone sich in den AGB undeutlich ausgedrückt hat von wegen wie lange un in welchem Umfang.Vodafone behält sich sogar die Kündigung vor..
Es soll bald wohl ein Urteil dazugeben :-D warten wir mal ab was dabei rauskommt..
Aber ansonsten stimme ich beedy voll und ganz zu..
Also bei mir ist Arcor noch nie auf die Idee gekommen im Gegenteil :-D
Liebe Grüße
Susanne |
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adrema
Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 8270
Wohnort: Nds.
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| Verfasst am: Di, 12.06.2007, 20:09 Titel: |
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LadyKanea hat folgendes geschrieben: ...behält sich sogar die Kündigung vor...
...Es soll bald wohl ein Urteil dazugeben grins warten wir mal ab was dabei rauskommt.. das stimmt und hier ist das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf:
LG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.2007, Az.: 12 O 265/06, nicht rechtskräftig
In beiden Grundsätzen hat das Gericht für Recht erkannt, dass die beiden kundenunfreundlichen Vertragsklauseln rechtswidrig sind. Zudem sei "verkehrs- und marktüblich" ein dehnbarer Begriff.
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, es ist jedoch nicht zu erwarten, dass eine weiter nachfolgende Instanz angerufen wird, da durch die Vertragsklauseln gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB verstoßen wurde. |
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