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Bastelfactory Die kleine Ideen-Fabrik
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Cassy
Anmeldungsdatum: 04.03.2006
Beiträge: 753
Wohnort: Quickborn
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| Verfasst am: Mi, 14.02.2007, 22:35 Titel: Krankengeld (oder auch nicht!) |
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Darf ich mal ganz laut :fluch:
Die Vorgeschichte:
Ich bin seit dem 15.01. bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und werde dort ja nach Stunden bezahlt. Nun war ich am 05.02. wegen akuter Zahnschmerzen beim Arzt und habe mich auch krankschreiben lassen. Mein Arbeitgeber hat mir dann gesagt, dass ich innerhalb der ersten 4 Wochen das Geld für diesen Tag nicht von ihm, sondern von der Krankenkasse bekomme. Nun bekomme ich von der Krankenkasse eine Mail mit folgendem Inhalt:
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht einen Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Ihre Arbeitsunfähigkeit wurde am 05.02.2007 von Ihrem behandelnden Arzt festgestellt. Da Sie am Tag nach der ärztlichen Feststellung, am 06.02.2007 bereits wieder arbeitsfähig waren, besteht für die Arbeitsunfähigkeit am 05.02.207 kein Anspruch auf Krankengeld.
Das konnte ich kaum glauben, habe mal gegoogelt und es ist wahr:
(Zitat aus dem Glossar der Gesundheitsreform)
Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkassen stationär behandelt werden. Bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit entsteht der Anspruch auf Krankengeld erst von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung folgt. Damit sollen Manipulationsmöglichkeiten ("rückwirkende Krankschreibung") ausgeschlossen werden.
Hallo?????? Ich wurde nicht mal rückwirkend krankgeschrieben und werde jetzt bestraft, weil ich am nächsten Tag wieder zur Arbeit gegangen bin???
Zum Glück habe ich in der Woche so viele Überstunden gemacht, so dass es keine finanzielle Einbuße gibt, aber ich arbeite "nur" auf 35 Stunden, damit ich regelmäßig einen freien Tag habe und der fehlt mir jetzt natürlich.
Ich bin sooo sauer, das musste mal raus! Danke für "zuhören"! |
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erdbeerhäschen
Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 1994
Wohnort: Niederbayern
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| Verfasst am: Mi, 14.02.2007, 22:57 Titel: |
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auweia.....das klingt ja mal wieder so richtig "reizend"
irgendwie ist das zum :kotz: hier in Deutschland...die schwarzen Schafe sahnen ab und besch*** an jeder Ecke...aber wehe, du bist ehrlich..also man könnte echt...
:aufsmaul:
Fühle vollkommen mit dir...was lernt man also dadraus?? länger krankmachen! :S: |
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Anonymous
Gast
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| Verfasst am: Do, 15.02.2007, 9:44 Titel: |
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jaja,die Krankkasse :S:
aber wehe,die wollen was von dir,da hat man sich auf der Stelle zu überschlagen :fluch:
Ich bin seit September im Krankengeld,zwei mal im Monat bekomme ich das ausgezahlt,bisher haben sie es noch nie auf die Pfanne bekommen,am Monatsende zum Monatsletzten zu zahlen,nein immer erst am 2. oder 3.,könnt euch sicher vorstellen,wie es dann nach Abzug aller laufenden Kosten darauf aussieht,die Sollzinsen zahlt mir keiner... |
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Anonymous
Gast
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| Verfasst am: Do, 15.02.2007, 10:59 Titel: |
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äh, wie jetzt?
Bekommt man Krankengeld nicht erst nach 6 Wochen?
Muss doch ansonsten der Arbeitgeber bezahlen oder nicht? Das sind ja ganz neue Sachen die man hier erfährt! |
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zwissel
Gast
Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 19749
Wohnort: Berlin
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| Verfasst am: Do, 15.02.2007, 12:43 Titel: |
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Schön was man hier so erfährt !!!!!!!!!
Wer steigt da noch durch ????
Wir zahlen und die sahnen ab !! |
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hehokawi
Gast
Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 1843
Wohnort: Kreis Kassel
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| Verfasst am: Do, 15.02.2007, 14:34 Titel: |
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Hallo Sandra,
interessiert mich jetzt mal weil es als ich längere Zeit krank war anders war.
Ich mußte vom Arzt einen Zettel unterschreiben lassen und den habe ich dann hingeschickt. Daraufhin kam das Geld. Hast du jetzt feste Termine oder habe ich das falsch interpretiert.
Wenn nicht schick doch deinen Zettel einfach zu einem anderen Zeitpunkt weg, dann hast du doch dein Geld am 1. |
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